Das Bau- und Architektenrecht ist neben dem Wirtschaftsrecht mein zentraler Schwerpunkt und meine persönliche Leidenschaft.
Der Rechtsbereich des Bau- und Architektenrechts lässt sich denkbar einfach umschreiben. So werden hier alle Rechtsverhältnisse erfasst, die durch Bautätigkeit zwischen, hier als privat bezeichneten Beteiligten entstehen können. Hierbei ist es unerheblich, ob ein Bad gefliest wird, ein Einfamilienhaus gebaut oder ein Hochhaus mit Tiefgarage und Park angelegt wird. Im Bau- und Architektenrecht treffen dabei Auftraggeber (so private wie öffentliche Bauherren, Projektsteuerer), Planer (wie Architekten, Ingenieure und Handwerker), Unternehmer (wieder Handwerker oder Bauunternehmen) und sonstige Baubeteiligte aufeinander. Neben diesem Kernbereich ist zwangsläufig auch das Nachbarrecht, das auch zentrale Vergaberecht, wie das öffentliche Baurecht zu beachten. Das öffentliche Baurecht umfasst dabei, das Bauplanungsrecht (Bebauungspläne, Flächennutzungsplane, Pflanzpläne) und das Bauordnungsrecht (die Erschließung einer Fläche, sowie wann und unter welchen Rahmen gebaut werden darf, als auch mögliche Sanktion).
Die rechtliche Aufgabe des Rechtsanwaltes umfasst die Vertragsgestaltung und -prüfung, die Baubegleitung oder später die Durchsetzung von Rechten der Parteien untereinander.
Schwieriger als die Prüfung ist die Durchsetzung von Recht. Hier treffen auf die rechtlichen Normen, die Technik und das handwerklich Mögliche. So ist ein hohes Verständnis für Bauvorgänge notwendig. Dies finden Sie bei mir. Das praktische Bauen ist meine große Leidenschaft. Durch viele Jugendjobs auf dem Bau, der Planung und den Bau des eigenen Hauses ist ein umfangreiches Verständnis für bautechnische Vorgänge entstanden. Gepaart ist dies mit einem großen Interesse an bautechnischer Literatur. Mein Ziel ist es, Ihnen eine Lösung zu präsentieren und nicht nur die möglichen Probleme aufzuzeigen.
Wenn Sie einen auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Rechtsbeistand suchen, der gleichzeitig ein großes Wissen in der Bautechnik besitzt und mit Leidenschaft dieses Thema verfolgt, sind sie bei mir richtig. Geht es um Vergütungs- oder Honorarfragen, Bau- oder Planungsmängel, Haftungsfragen oder sonstiges, nehmen Sie zu mir Kontakt unter 06181 – 2999 208 oder unter kantakt@kanzlei-munk.de oder durch mein Kontaktformular auf und ich versicher Ihnen eine persönliche und umfassende Vertretung Ihrer Rechte, große Transparenz sowie immer ein „ehrliches Wort“ zu ihrem Ansinnen.
Auf der Webseite finden Sie unter Rechtsberatung/Rechtsinformation auch nützlich Information und rechtliche Entwicklungen zu vielen Themen des Baurechts.